HUK-COBURG – Kfz-Sachverständiger für 280 Euro

In einem  Informationsschreiben verweist die HUK-COBURG auf Sachverständige, die unabhängig von Kfz-Betrieben für einen Festpreis von 280,00 € ein Schadengutachten erstellen.
Damit will die  HUK-COBURG offenbar erreichen, dass Geschädigte keine  anderen Sachverständigen einschalten  oder nur noch Gutachten beauftragen,  die maximal 280,00 € kosten.

Dennoch ist es das Recht des Geschädigten selbst  einen qualifizierten Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Sofern sich die Sachverständigenkosten im Rahmen der BVSK-Honorarbefragung bewegen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten bezahlen.

Das Amtsgericht (AG) München hat das Recht des Geschädigten in einem aktuellen Urteil nochmals in aller Deutlichkeit klargestellt. Nach dem Urteil des AG München muss sich der Geschädigte nicht auf einen Gutachter einlassen, den der Schädiger empfiehlt.

AG München 20.09.2017, AZ. 322 C 12124/17 und Urteil vom 31.07.2017, AZ: 343 C 7821/17.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.