Bundesverwaltungsgericht – wegen fehlender Ausfallerscheinungen MPU schon ab 1,1 Promille
Viele Autofahrer fürchten sie – die MPU. Angeordnet wird eine MPU immer dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass der/die Betroffene ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen kann. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht Grund für solche Zweifel unter anderem dann, wenn ein/e Autofahrer/in mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt. Ein medizinisch-psychologisches…