Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Nach dem Oberlandesgericht Köln steht der Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Wagen, der vom Hersteller mit einer Schummelsoftware ausgestattet wurde, auch dann nichts entgegen, wenn der Käufer ein Software-Update hat installieren lassen und den Wagen anschließend nutzte.

Wird dem Autokäufer das nötige Software-Update nicht unter Anerkennung des ursprünglichen Mangels als Nacherfüllung angeboten und lässt der Käufer ein Software-Update installieren, weil er eine Gefährdung seiner Zulassung befürchten muss, verbleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Fahrzeugherstellers bzw. des Verkäufers für die umgesetzte Nacherfüllung.

Ein Sachverständigengutachten muss entscheiden, ob das Software-Update nachteilige Auswirkungen auf Leistung und Verbrauch, die Stickstoffoxid- und die CO2-Emissionen sowie die Lebensdauer des Wagens oder einzelner Bauteile hat.

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2018, 18 U 134/17.

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