
Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung
Nach einem Urteil des AG Starnberg kann der Geschädigte im Haftpflichtfall auch bei fiktiver Abrechnung des Reparaturschadens, die im Schadengutachten ausgewiesene merkantile Wertminderung beanspruchen.
AG Starnberg, 16.11.2017, Az. 7 C 609/17.