Gebrauchtwagenkauf: Käufer kann Deaktivierung des Notrufsystems verlangen
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann die Deaktivierung des in dem Fahrzeug eingebauten Notrufsystems verlangen, wenn dieser beim Kauf nicht ausdrücklich auf die damit verbundene Datenerfassung und -übertragung hingewiesen wurde und es keine ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung und Übermittlung seiner Daten gab. . Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf: Der Käufer eines gebrauchten Mercedes-Benz B 180 verlangte…