Kosten einer Probefahrt sind zu erstatten
Nach einer Fahrzeugreparatur eines verunfallten Fahrzeugs sind die Kosten einer Probefahrt vom Schädiger zu erstatten, solange diese im Gutachten aufgeführt sind, denn die Probefahrt schließt die fachliche Wiederherstellung eines Fahrzeugs ab. Im Fall vor dem Amtsgericht Tettnang stritten die Parteien um die Kosten einer Probefahrt in Höhe von 52,30 Euro. Das Amtsgerichts Tettnang sieht die…