Nutzungsausfall auch bei Unfall mit Motorrad
Ist das Motorrad das einzige Kraftfahrzeug, welches zur Aufrechterhaltung der Mobilität zur Verfügung steht, so hat man einen möglichen Anspruch auf Ersatz wegen Nutzungsausfall. Der Fall vor dem BGH: Nach einem Motorradunfall erhielt der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Nutzungsausfall von 25 Euro. Der Geschädigte wollte allerdings einen Nutzungsausfall vom 5. September 2014 bis…