Unfallflucht: Entzug der Fahrerlaubnis erst ab 2.500 EUR Sachschaden
Die Fahrerlaubnis bei unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann erst ab einem Sachschaden von mindestens 2.500 EUR entzogen werden. Erst ab diesem Betrag liegt ein Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) vor, so das Landgericht Nürnberg-Fürth. Fall vor dem LG Nürnberg-Fürth Einem Autofahrer wurde wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen….